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Rechte und Pflichten von Gast und Gastgeber

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt worden ist.

  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

  3. Der Ferienwohnung-Anbieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.

  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.

  5. Der uns entstandene und vom Gast zu ersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:

  • 90% des Reisepreises

  • Bei Neubelegung fällt lediglich eine Gebühr von 10% an.

  5.a) Der Ferienwohnung-Anbieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast die nicht in

         Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

  5.b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Ferienwohnung ist der Gast für die Dauer des Vertrages verpflichtet, den

         nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Der Schaden wird dem Gast in Rechnung gestellt und ist

         innerhalb von 8 Tagen zu begleichen.

  5.c) Sollte die Ferienwohnung nicht besenrein übergeben werden, entstehen 40€ Endreinigung extra.

 

 

So finden Sie uns:

Autobahn A9 Nürnberg -> München (von Greding kommend)

Ausfahrt 57 Greding - links abbiegen auf Kraftsbucher Straße - weiter auf Bahnhofstraße - rechts abbiegen auf St2227 - weiter auf Berchinger Straße - weiter auf St2336 - bei Litterzhofen leicht rechts abbiegen auf St2393 - nächste Ortschaft im Tal ist Biberbach, erste Kreuzung in Richtung Plankstetten abbiegen und dem Straßenverlauf folgen (nach der starken Rechtskurve handelt es sich um das 3.Haus rechts). Unser Haus befindet sich auf der rechten Seite (Haus-Nr.: 138)

 

Autobahn A9 München -> Nürnberg (von Beilngries kommend)

Ausfahrt 59 Denkendorf - St2229 Richtung Beilngries - 2 Kreisverkehre passieren - weiter auf B299 – in Beilngries auf der B299 weiterfahren Richtung Neumarkt i.d.Opf. - ca. 1 km nach Ortsende Beilngries links abbiegen auf St2393 - dann gleich rechts abbiegen nach Biberbach (nach der Kanalbrücke) - nach ca. 1 km

Ort Biberbach. An der 2 Kreuzung rechts in Richtung Plankstetten abbiegen und dem Straßenverlauf folgen (nach der starken Rechtskurve handelt es sich um das 3.Haus rechts). Unser Haus befindet sich auf der rechten Seite (Haus-Nr.: 138)

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